Die Haftbedingungen, über die Maja T. gegenüber Medien und familiären Kontakten berichtet hat – mangelhafte Ernährung, verweigerte Hygieneartikel, Bettwanzen, Isolation und psychische Belastung – bestätigen das Bild eines Justizsystems, das eklatant von den rechtsstaatlichen Mindeststandards der EU abweicht
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 07.07.2025 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 16.07.2025 von Linda Heitmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir werden dieses Engagement fortsetzen und weiterhin mit Nachdruck darauf drängen, dass Maja T. sicher und schnell nach Deutschland zurückkehrt.
Antwort ausstehend von David Adnan Erkalp CDU
Antwort 21.07.2025 von Christoph de Vries CDU
Das Auswärtige Amt und die Botschaft setzen sich insbesondere für bessere Haftbedingungen ein. Eine Rücküberstellung vor Rechtskraft eines Urteils sieht das Recht der Europäischen Union jedoch nicht vor.
Antwort ausstehend von Kaja Steffens CDU
Antwort 07.07.2025 von Metin Hakverdi SPD
Das Bundesverfassungsgericht hat die Überstellung von Maja T. nach Ungarn in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Maja T. muss deshalb nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht.