Antwort ausstehend von Kaja Steffens CDU
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Antwort 07.07.2025 von Metin Hakverdi SPD
Das Bundesverfassungsgericht hat die Überstellung von Maja T. nach Ungarn in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Maja T. muss deshalb nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht.
Antwort 08.07.2025 von Jakob Blankenburg SPD
Die Situation von Maja T. in Ungarn verfolgen wir mit großer Sorge. Seit über einem Jahr befindet sich Maja T. unter schwierigsten Bedingungen in Isolationshaft.
Antwort 07.07.2025 von Stephan Brandner AfD
Ich bezweifele, dass sich Bundestagsabgeordnete mit Demonstrationen im Ausland beschäftigen sollten. Wir haben in Deutschland genug Probleme.
Antwort 11.07.2025 von Julia Klöckner CDU
Im Vordergrund steht hierbei die notwendige politische Neutralität der Verwaltung
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU