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Die Auslieferung von Maja T. von Deutschland nach Ungarn war klar rechtswidrig und ein schwerer Verstoß gegen rechtstaatliche Grundprinzipien. Deshalb ist es dringend geboten, dass sich die Bundesregierung und die zuständigen deutschen Behörden entschieden für eine unmittelbare Rückkehr nach Deutschland, zumindest aber für menschenwürdige Haftbedingungen einsetzen.
Für eine nicht‑binäre Person wie Maja T. besteht deshalb ein erhöhtes Risiko, in Haft diskriminiert oder misshandelt zu werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Überstellung von Maja T. nach Ungarn in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Maja T. muss nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht.