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Die verpflichtende Einführung lässt sich ein Stück weit mit der Anschnallpflicht vergleichen: Auch hier hat der Gesetzgeber eine Vorgabe gemacht, weil sie die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht.
Wie man an dem Datenleck kürzlich gesehen hat, ist die größte Gefahr für die Sicherheit unserer Daten eine mangelhafte IT-Infrastruktur. Das muss sich ändern.
Das ist eine andere Form von Kontrolle als das deutsche Prinzip: nicht präventive Einwilligung vor jeder Datenweitergabe, lückenlose Transparenz plus Meldemechanismus bei Missbrauch.
Es ermöglicht lediglich, dass einmal vom Bürger angegebene Daten mit dessen Zustimmung von anderen Behörden abgerufen werden können, so dass man nicht mehrfach dieselben Unterlagen (z.B. die Geburtsurkunde) einreichen muss.