Eine Freigabe kann erst erfolgen, wenn das vorgesehene europäische Verfahren abgeschlossen ist und die verkehrssicherheitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich die Weiterentwicklung automatisierter Fahrfunktionen.
Technisch ist der entscheidende Vorteil des elektrischen Antriebs seine hohe Effizienz. Sein Wirkungsgrad ist mit Verbrennungsmotoren nicht zu erreichen, unabhängig vom verwendeten Treibstoff.
Unser Ziel bei der Gesundheitsreform ist, die Beiträge in der GKV zu stabilisieren und Arbeitnehmer:innen so vor zusätzlichen Belastungen zu schützen.
Technologieoffenheit statt Verbote: Der Wandel zur klimafreundlichen Mobilität muss Innovation, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Zum Thema Ladepunkte: Ziel war es, mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur das Henne-Ei-Problem aufzulösen: Niemand kauft ein E-Auto, wenn er nicht weiß, wo er es laden kann – also muss die Infrastruktur zuerst kommen.