Deutsche Staatsbürger, egal welcher Herkunft, werden grundsätzlich nicht abgeschoben
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Antwort 10.03.2025 von Roger Beckamp AfD
Antwort 19.03.2025 von Hakan Demir SPD
Sollte es bei Ihrem Verfahren mit dem Berliner Landesamt für Einwanderung um die Anerkennung als Staatenlose gehen, findet sich in den Verfahrenshinweisen zum Aufenthalt in Berlin (VAB) ab S. 50 eine Passage zur Anerkennung von Palästinenser:innen. Sollte es sich um ein Einbürgerungsverfahren handeln, ist eine Einbürgerung auch ohne vorherige Anerkennung als Staatenlose möglich.
Antwort ausstehend von Gottfried Curio AfD
Antwort 09.02.2025 von Hakan Demir SPD
Ich verweise auf meine Antwort an Sie vom 20. Juni 2023
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort 08.01.2025 von Carsten Brodesser CDU
Ein Entzug wäre jetzt schon möglich, wenn eine Person ein Doppelstaatler ist und (!) beispielsweise an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligt ist. In diesem Zusammenhang wollen wir konsequenter sein und das Unterstützen von Terrororganisationen konsequenter unter Strafe stellen.