Antwort 07.07.2025 von Stephan Brandner AfD
Sehr gute Frage - die ich Ihnen leider nicht beantworten kann.
Sehr gute Frage - die ich Ihnen leider nicht beantworten kann.
Herr Chrupalla und Frau Dr. Weidel haben sich ihr Gehalt nicht "Verdoppelt" sondern die zuständigen Fraktionsgremien haben die genehmigt
Ob Sie für die Monate, in denen Sie 2025 noch gearbeitet haben, Anspruch auf ein anteiliges Weihnachtsgeld haben, hängt nicht von der Rente selbst ab, sondern von den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag, einem geltenden Tarifvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung.
CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass das Werkstattentgelt verbessert werden soll. Wie dies konkret umgesetzt werden soll, wird derzeit geprüft.