Antwort 11.07.2025 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Angesichts des zunehmenden Fahrermangels setzen wir uns für eine erleichterte Anerkennung ein
Angesichts des zunehmenden Fahrermangels setzen wir uns für eine erleichterte Anerkennung ein
Wohnmobile bis 5 t dürfen mit Führerschein B gefahren werden, erfordern aber ab 3,5 t 2 Jahre Erfahrung & Schulung/Test. E-Modelle erhalten Zusatzspielraum.
In Ausnahmefällen kann die Frist von sechs Monaten auch verlängert werden.
In Ausnahmefällen kann die Frist von sechs Monaten auch verlängert werden.
Ein Cannabisrausch kann die Fahrtüchtigkeit ebenso beeinfluss, wie ein Alkoholrausch. Bis zu einem Grenzwert von 3,5 ng/ml haben Sie nichts zu befürchten.
Der Vorfall in der Münchener Innenstadt ist zweifellos tragisch, und meine Gedanken sind bei allen, die von diesem Unglück betroffen sind.