Viele Ukrainer fahren seit Jahren mit ukrainischem Führerschein in Deutschland. Beim Wechsel auf einen anderen Titel verlieren sie ihn. Finden Sie das gerecht und würden Sie eine Lösung unterstützen?
Viele Ukrainerinnen und Ukrainer fahren seit Jahren legal und unauffällig mit ihrem ukrainischen Führerschein in Deutschland – einige auch als Lkw- oder Busfahrer. Sobald sie aber vom vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG auf einen anderen Aufenthaltstitel wechseln, verliert der Führerschein hier seine Gültigkeit und sie müssen den deutschen Führerschein komplett neu und oft für viele Tausend Euro erwerben. Das schreckt Menschen davon ab, dauerhaft zu bleiben, zu arbeiten und den gewünschten „Spurwechsel“ zu wagen.
Auf https://uaineu.org gibt es deshalb eine Petition, die Bestandsschutz bzw. eine vereinfachte Umschreibung fordert. Halten Sie die aktuelle Regelung für gerecht und integrationsfördernd, oder würden Sie eine solche Lösung politisch unterstützen?
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie sprechen ein Problem an, das viele Ukrainer*innen in Deutschland ganz konkret betrifft: Während sie mit einem ukrainischen Führerschein im Rahmen des vorübergehenden Schutzes nach § 24 AufenthG derzeit vergleichsweise unkompliziert fahren dürfen, entstehen beim Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel erhebliche Hürden – sowohl organisatorisch als auch finanziell. Das kann integrationshemmend wirken, insbesondere wenn Menschen bereits über Fahrpraxis verfügen oder beruflich auf das Fahren angewiesen sind.
Wichtig ist dabei: Die rechtlichen Regelungen zum Fahrerlaubnisrecht werden auf Bundesebene getroffen. Das Land Niedersachsen und damit auch Julia Hamburg in ihrer Funktion haben hier keine unmittelbare Zuständigkeit.
Gleichzeitig gibt es auf Bundesebene Bewegung in der Sache: Nach Informationen aus dem Deutschen Bundestag liegt ein Referentenentwurf vor, der vorsieht, die Ukraine in die sogenannte Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufzunehmen. Das hätte zur Folge, dass ukrainische Führerscheine künftig grundsätzlich einfacher in deutsche Führerscheine umgeschrieben werden können – und zwar für viele Klassen ohne erneute theoretische oder praktische Prüfung.
Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen (insbesondere im Lkw- und Busbereich) bleiben jedoch Anforderungen bestehen, etwa der Nachweis der gesundheitlichen Eignung und des Sehvermögens. Auch können in Einzelfällen zusätzliche Prüfungen erforderlich sein, beispielsweise wenn bestimmte Klassenkonstellationen vorliegen.
Aus integrationspolitischer Sicht ist es grundsätzlich sinnvoll, vorhandene Qualifikationen und Fahrerlaubnisse möglichst unbürokratisch anzuerkennen, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden. Vereinfachte und faire Lösungen können dazu beitragen, dass Menschen schneller und nachhaltiger am Arbeitsmarkt und gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Vor diesem Hintergrund sind Initiativen, die eine praktikable und rechtssichere Lösung anstreben, nachvollziehbar. Entscheidend ist jedoch, dass entsprechende Regelungen auf Bundesebene getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Hamburg
