Grundlegend für unsere Grundrechte ist Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz, der normiert, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Damit ist aus Sicht des Grundgesetzes hier die „rote Linie“ gezogen. Die Funktion vom Grundgesetz besteht im Wesentlichen darin, den Einzelnen vor staatlichen Eingriffen zu schützen und die freie Entfaltung der Persönlichkeit in unserem demokratischen Rechtsstaat zu gewährleisten. Sie sind das zentrale Element unserer Verfassung, festgehalten in Art. 1 bis 19 Grundgesetz.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 30.07.2025 von Sonja Eichwede SPD
Antwort ausstehend von Marvin Bellgardt parteilos
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 05.07.2024 von Jamila Anna Schäfer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Solange nicht die öffentliche Sicherheit oder der Fortbestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung konkret gefährdet wird, gibt es keinen Grund Demonstrationen zu verbieten
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Antwort 14.05.2024 von Lukas Sieper PdF
Auch nicht betrunken Auto fahren zu dürfen ist eine Grundrechtseinschränkung; Unser Zusammenleben basiert auf verhältnismäßigen Grundrechtseinschränkungen