Die Pandemiepolitik der Länder war bisweilen sehr unterschiedlich. Daher lassen sich Sachverhalte nicht pauschal z.B. von Bayern auf Baden-Württemberg übertragen.
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Antwort 24.05.2023 von Michael Theurer FDP
Antwort 03.11.2023 von Katrin Schindele CDU
Gerichtlich hat das Bundesverwaltungsgericht in Bayern eine Maßnahme als unverhältnismäßig erklärt.
Antwort ausstehend von Saskia Esken SPD
Antwort 11.05.2023 von Uwe Hellstern AfD
Der Staat muss auch in Krisenzeiten eine Rechtsstaat bleiben. Demokratie heißt nicht, dass eine Mehrheit die Minderheit zu allem zwingen kann!
Antwort 16.05.2023 von Timm Kern FDP
Auch in Baden-Württemberg gab es Ausgangsbeschränkungen, die allerdings nur nachts und nicht, wie in Bayern, auch tagsüber galten. Dadurch ist es ein anderer Sachverhalt als in Bayern, der deshalb auch anders bewertet werden muss.
Antwort 03.04.2023 von Tobias Reiß CSU
Vor dem 01. April 2020 bestand keine bußgeldbewährte Ausgangsbeschränkung durch Rechtsverordnung, sondern auf der Grundlage von Allgemeinverfügungen.