Antwort 02.06.2026 von Jakob Blankenburg SPD
Die SPD-Fraktion möchte, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandeln werden.
Die SPD-Fraktion möchte, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandeln werden.
Derzeit werden Gewinne gemäß § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG aus "privaten Veräußerungsgeschäften" aus Kryptowerten innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Ich sehe die Aufgabe von Politik nicht darin, gezielt eine Aktionärskultur zu fördern – sondern dafür zu sorgen, dass alle Menschen genug zum Leben, für die Rente und, wenn sie möchten, auch für private Vorsorge haben.
Nur wer am Monatsende überhaupt etwas übrig hat, kann anfangen zu sparen – sei es für Rücklagen oder für die Altersvorsorge.