Antwort 24.10.2023 von Pascal Kober FDP
Für die Umsetzung ist das Bundesarbeitsministerium zuständig. Bisher liegt den Regierungsfraktionen dazu noch kein zu beratender Gesetzentwurf vor.
Für die Umsetzung ist das Bundesarbeitsministerium zuständig. Bisher liegt den Regierungsfraktionen dazu noch kein zu beratender Gesetzentwurf vor.
Derzeit liegt uns zum Homeoffice leider keine konkrete Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Ich gehe aber davon aus, dass es in dieser Legislatur einen Gesetzentwurf zum Homeoffice geben wird.
Das Anbieten flexibler Arbeitsplatzmodelle kann ein Wettbewerbsvorteil mancher Unternehmen um Arbeitskräfte bedeuten.