Der Kompromiss ermöglicht stabile Beiträge für die Versicherten und berücksichtigt gleichzeitig die wirtschaftlich herausfordernde Situation der Kliniken.
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Unser Ziel: Krankenkassenbeiträge stabil halten - aber nicht auf Kosten von Ländern, Kommunen und Kliniken. Daher musste das Thema in den Vermittlungsausschuss.
Ich bedauere Ihre Situation, kann Ihnen aber leider nicht helfen, da ich nicht erkennen kann, ob Sie in meinem Wahlkreis leben.
Zu konkreten Ausgestaltungsdetails und darauf basierenden juristischen Erwägungen kann ich mich nicht äußern, da noch kein Gesetzesentwurf vorliegt.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung die Zuweisungsbescheide gemäß geltendem Recht erlassen hat und dieses im Einklang mit dem Grundgesetz steht.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen.