Antwort 22.05.2025 von Andreas Winhart AfD
Der Hintergrund, dass juristisch Hunde eine "Sache" sind, ergibt sich aus der Rechtslogik, dass Hunde auch haftende Besitzer/ Eigentümer haben und nicht selbst haften können oder geschäftsfähig sind.
Der Hintergrund, dass juristisch Hunde eine "Sache" sind, ergibt sich aus der Rechtslogik, dass Hunde auch haftende Besitzer/ Eigentümer haben und nicht selbst haften können oder geschäftsfähig sind.

ihre erste Frage beantworte ich mit nein, ich werde solche Thesen nicht im Bundestag vertreten. Wohl werde ich mit den Kolleg*innen daruf hinarbeiten, Tierwohl in der Verfassung zu verankern.
Mir persönlich ist der Tierschutz ein wichtiges Anliegen