Antwort 12.07.2025 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Von einer generellen Aufweichung wurde bislang abgesehen.
Von einer generellen Aufweichung wurde bislang abgesehen.
die Regelungen im rheinland-pfälzischen Beamten- und Laufbahnrecht eine angemessene und ausreichende Durchlässigkeit zu.

(...) Ihre Anfrage betrifft das Bundesministerium für Bildung und Forschung und nicht den Deutschen Bundestag. (...)