Sofern Sie jederzeit Ihre Arbeit wieder aufnehmen können, Ihr Arbeitsvertrag ja auch weiterläuft, Sie während Ihres Sabbatjahres keine Sozialleistungen beziehen und aus eigenen Ersparnissen leben, sollte dies der Einbürgerung meiner Erkenntnis nach nicht im Wege stehen
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung. Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten eine weitere erwerben, so können Sie die zweite Staatsangehörigkeit erst annehmen und die deutsche behalten, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.
Korrekt. Mit der Staatsangehörigkeitsreform, die wahrscheinlich zu April 2024 in Kraft tritt, sind doppelte Staatsangehörigkeiten erlaubt. Damit können Sie neben der deutschen weitere Pässe besitzen.
Zu einer gelungene Integration gehören zum Beispiel ausreichende Deutsch-Kenntnisse, Straffreiheit sowie die Fähigkeit, seinen Lebensunterhalt eigenständig bestreiten zu können. Auch die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft ab Geburt soll die Integration fördern.
Mit unserer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist eine sog. Beibehaltungsgenehmigung für einen deutschen Staatsbürger, der die US-Staatsbürgerschaft erlangen möchte, künftig nicht mehr erforderlich.
Aktuell rechnen wir mit einer Verabschiedung der Gesetzesnovelle im zweiten Quartal des nächsten Jahres. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld.