Antwort 29.06.2023 von Gisela Stang SPD
Die Erhebung einer Nutzungspauschale für die Durchführung kommerzieller Veranstaltungen, bei der Gewinne erzielt werden sollen, wie sie durch die derzeitigen Regelungen vorgesehen ist, halte ich für legitim.
Die Erhebung einer Nutzungspauschale für die Durchführung kommerzieller Veranstaltungen, bei der Gewinne erzielt werden sollen, wie sie durch die derzeitigen Regelungen vorgesehen ist, halte ich für legitim.
HessenForst erhebt in der Tat zur Nutzung der Staatswälder für Veranstaltungen ab einer gewissen Teilnehmerzahl eine Nutzungspauschale zur Deckung eventueller Schäden und für den Verwaltungsaufwand. Wir finden , dass man das allgemein überdenken sollte.
Die Frage kann ich mit einem klaren und eindeutigen JA beantworten.