Die Entscheidung über ein Parteiverbot trifft ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Ein solches Verfahren kann vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Die Hürden sind dabei absichtlich sehr hoch angesetzt. Ein Verbotsverfahren muss juristisch fundiert und absolut überzeugend sein, da andernfalls die Glaubwürdigkeit unserer wehrhaften Demokratie Schaden nehmen würde.
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Antwort 02.09.2025 von Julia Klöckner CDU
Antwort 08.09.2025 von Manuel Hagel CDU
Statt riskantem Verbotsverfahren: Wir stellen die AfD politisch und entlarven ihre Parolen.
Antwort 11.08.2025 von Christos Katzidis CDU
Strafverfahren sind nicht mit einem Partei-Verbotsverfahren vergleichbar
Antwort 07.08.2025 von Anna Aeikens CDU
Ein solches Verfahren sollte nicht voreilig angestoßen werden. Letztlich würde ein in Karlsruhe scheiterndes Verfahren nur der AfD nutzen und faktisch das Gegenteil bewirken.
Antwort ausstehend von Serap Güler CDU
Antwort 31.07.2025 von Julia Klöckner CDU
Gerne verweisen wir auf die Antwort von Frau Klöckner MdB vom 23.7.2025: