Antwort 08.07.2024 von Ottilie Klein CDU
Natürlich werden wir das Ergebnis der Bundestagswahl anerkennen, unabhängig vom angewandten Wahlrecht.
Natürlich werden wir das Ergebnis der Bundestagswahl anerkennen, unabhängig vom angewandten Wahlrecht.
Die Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung bevorzugt die Parteienlisten, indem Sie die Direktmandate schwächt.
Die Plätze auf der Landeswahlliste einer Partei werden demokratisch und in geheimer Personenwahl vom Landesparteitag gewählt. Der Gesetzgeber hat auf diesen Wahlprozess grundsätzlich keinen Einfluss.
Bei der Wahlrechtsreform von 2023 wurde die Grundmandatsklausel abgeschafft, die eine Ausnahme zur Fünf-Prozent-Hürde war.