Antwort 13.04.2026 von Benjamin Miskowitsch CSU
Ich werde es mit den zuständigen Fachkollegen besprechen.
Ich werde es mit den zuständigen Fachkollegen besprechen.
Ich habe mein Studium durch Nebenjobs finanziert und habe daher immer nebenher gearbeitet.
Die Studienzulassungsvoraussetzungen und -quoten im Bereich der Humanmedizin werden nicht vom Bundestag festgelegt, sondern durch Staatsverträge zwischen den Ländern geregelt.
Die Nichtberücksichtigung der CTA-Ausbildungen ergibt sich aus der fehlenden staatlichen Anerkennung und Reglementierung im Gegensatz zur OTA-Ausbildung, da die CTA nicht zu den staatlich anerkannten Gesundheitsfachberufen gehören.
Für die Zulassung zum Medizinstudium sind die Länder zuständig