Deswegen setzen wir von Bündnis 90/Die Grünen uns für eine Senkung der Kappungsgrenze auf 11 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten ein.
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Bei dem, von Ihnen erwähnten Punkt im Koalitionsvertrag, handelt es sich nicht um eine direkte Gesetzesänderung, sondern um das im Koalitionsvertrag beschlossene Auslaufverfahren der Rechtsvorschriften zu § 250 und § 172 BauGB.
Manche Wohnungen sind auch dauerhaft nicht mehr nutzbar, weil Planungsrecht fehlt. Darüber hinaus gibt es Wohnungen, die fluktuationsbedingt nicht vermietet sind, kurzfristig aber wieder vermietet werden können.
Dass seit 2019 ein Anstieg der Leerstandsquote der BImA zu sehen ist, liegt vor allem an der Übernahme leerstehender Häuser von den britischen Streitkräften und Wohnungen aus dem sogenannten „Westvermögen“.
Ich habe mich bereits in meiner kommunalpolitischen Tätigkeit für das Thema stark gemacht und werde es auch nach Europa tragen.
Bereits seit der zweiten Hälfte 2022 liegt der Schwerpunkt der gesetzgeberischen Aktivitäten darin, die Menschen und die Unternehmen in Deutschland bei der Bewältigung der Energiekrise zu unterstützen, die Putins völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöst hat.