Ich rechne damit, dass wir die Staatsangehörigkeitsreform zu Ende des Jahres umsetzen werden können. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht nennen, da das Gesetz erst noch in den Bundestag kommen muss.
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Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag, nie automatisch. Bei Adoptionen von Kindern unter 18 Jahren erwirbt das Kind im Regelfall jedoch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft "als zweite Staatsangehörigkeit" wird also auf jeden Fall möglich sein, wenn das Herkunftsland ebenfalls die Mehrstaatigkeit erlaubt.
Mit dem neuen Gesetz sollen alle Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit vollständig entfallen
Der Entwurf wurde am 23.08. im Kabinett besprochen und wird den Bundesrat in der 1. Lesung vermutlich am 20.10. erreichen
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird.