Die bislang geltende Regelung war vor dem Hintergrund der Güterabwägung Schutz des ungeborenen Lebens und Selbstbestimmungsrecht der Frau angemessen.
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Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine rechtlich sehr anspruchsvolle, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible Frage
ich habe wegen erheblicher Bedenken bezüglich der Sinnhaftigkeit, Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit gegen das Schwangerschaftskonfliktgesetz der Ampel im Bundestag gestimmt.
natürlich ist es wichtig, den Kinderwunsch mit Geld zu fördern. Schließlich ist der Grund, warum sich Menschen bei uns in Ostdeutschland gegen ein (weiteres) Kind entscheiden in den meisten Fällen die damit verbundene enorme finanzielle Herausforderung und die schwierige Haushaltssituation
Ich halte die Förderung des Kinderwunsches und der Unterstützung von Eltern bereits aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit für ethisch geboten. Niemals würde ich eine solche Förderung als Bezahlung für „das Gebären von Kindern“ bezeichnen.
Guten Tag, Frau L.,