Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Sven Lehmann
Antwort 14.02.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Regierungsentwurf sieht ein Inkrafttreten zum 01.11.2024 vor. Aus meiner Sicht ist dies zu spät.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 22.04.2024 von Marco Buschmann FDP

Die zweite und dritte Lesung haben am 12.04.2024 stattgefunden. Am selben Tag wurde der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.

Hakan Demir
Antwort 12.06.2024 von Hakan Demir SPD

In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab und führt ein Verfahren ein, mit dem der Geschlechtseintrag und Vorname selbstbestimmt vor dem Standesamt geändert werden kann.

Anke Hennig
Antwort 25.01.2024 von Anke Hennig SPD

Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Gesetz keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren hat

Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Antwort 26.06.2024 von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Als Teil einer Koalition haben wir alles dafür getan, ein möglichst gutes Selbstbestimmungsgesetz zu schaffen. Dieses Gesetz wird zwar nicht die gesamte rechtliche und gesellschaftliche Diskriminierung gegenüber TIN-Personen beenden, aber es ist ein wichtiger Schritt.

Portrait von Jan Plobner
Antwort 08.07.2024 von Jan Plobner SPD

Der entsprechende Paragraph wurde gestrichen.