Antwort 19.04.2023 von Frank Bsirske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir werden uns den Sachverhalt genauer anschauen und intern beraten.
Wir werden uns den Sachverhalt genauer anschauen und intern beraten.
die Rentenentwicklung folgt der Lohnentwicklung, das heißt die Renten steigen in genau dem gleichen Maße, in dem die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Vorjahren gestiegen sind.
Der Bundestag hat das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet, die Maßnahmen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Davon profitieren auch Rentner:innen.
Für die Eintragung der Energiepreispauschale gibt es keinen gesonderten Bereich im Formular für die Steuererklärung.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist finanziell sehr gut aufgestellt. Wir haben mit 18,6 Prozent einen Rentenbeitragssatz, der seit 2018 auf niedrigem Niveau stabil ist.