Antwort 03.10.2018 von Stephan Grüger SPD
(...) Der inzwischen ausverhandelte und zur Unterzeichnung vorliegende Globale Migrationspakt ist rechtlich nicht bindend und damit kein völkerrechtlicher Vertrag im Sinne von Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz. Nationale Hoheitsrechte werden durch den Globalen Migrationspakt weder eingeschränkt noch übertragen. (...)
