Antwort 26.11.2024 von Andreas Lenz CSU
Die Einstufung als „Verdachtsfall“ ist nicht gleichzusetzen mit den – nochmal höheren – Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer politischen Partei stellt.
Die Einstufung als „Verdachtsfall“ ist nicht gleichzusetzen mit den – nochmal höheren – Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer politischen Partei stellt.
Ich sehe ein Verbotsverfahren bezüglich der AfD durch das Bundesverfassungsgericht kritisch.
Guten Tag, Herr R.,
Ich schicke gleich vorweg, dass ich zu diesem sehr wichtigen Thema zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Position einnehme.
Da meine Fachgebiete nicht im Staatsrecht liegen, benötigen mein Team und ich etwas Zeit, um uns inhaltlich mit dem Vorstoß der verschiedenen Abgeordneten der demokratischen Parteien auseinanderzusetzen – wofür ich sehr dankbar bin.