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(...) Sie sprechen hier mehrere Faktoren auf einmal an. Zum einen ist die Düsseldorfer Tabelle meiner Recherche nach ein Anhaltspunkt, welche vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgestellt wird, verbindlich sind aber Einigungen vor Gericht bei der Scheidung. Bei einer Scheidung sollten also bei der Festlegung des Unterhalts beide Parteien die jeweilige finanzielle Situation offenlegen, damit eine gerechte Festlegung getroffen werden kann. (...)
(...) In der Regel betreut ein Elternteil (Mutter oder Vater) das minderjährige Kind nach der Trennung im Normalfall alleine. Beide Elternteile sind gleichermaßen unterhaltspflichtig. (...)
(...) Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, geht es Ihnen in erster Linie um eine gesetzliche Regelung der korrekten Verwendung von Unterhaltszahlungen. Eine Kontrolle durch gesetzliche Maßgaben sehe ich jedoch kritisch. (...)
(...) Zunächst möchte ich festhalten, dass ich Ihr Ansinnen, im Falle einer Scheidung bestmögliche Transparenz hinsichtlich der Verwendung des gezahlten Unterhalts zu gewinnen, voll und ganz nachvollziehen kann. Ihr Ziel, bestmögliche Sorge für Ihr Kind zu tragen, ist durchaus verständlich und sehr vorbildlich. (...)
(...) „Eine sachliche Rechtfertigung der Schlechterstellung Eingetragener Lebenspartner stellt die verbleibende Unsicherheit im Hinblick auf nachteilige psychosoziale Auswirkungen auf das Kind dar, die sich möglicherweise aus der Gleichgeschlechtlichkeit der Elternschaft ergeben könnten. Auch wenn jüngst vereinzelt durchgeführte Studien darauf hindeuten mögen, dass für das Wohlergehen der Kinder nicht die geschlechtliche Familienstruktur, sondern die Qualität der innerfamiliären Beziehungen entscheidend sei, bleibt die wissenschaftlich aufbereitete empirische Basis hinsichtlich der möglichen psychosozialen Auswirkungen einer Kindeserziehung durch homosexuelle Paare bislang dünn.[...]. Entscheidend ist aus verfassungsrechtlicher Sicht indes allein, wer befugt ist, unter empirischer Ungewissheit zu entscheiden. (...)