Die Umsetzung der Kinderrechte ist durch die aktuelle Rechtslage in Deutschland dementsprechend nicht hinreichend abgesichert: Es besteht ein erhebliches Umsetzungsdefizit hinsichtlich der Berücksichtigung der Interessen der Kinder sowie ihrer Förderung und Beteiligung, da die Rechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung oder Kombination von Verfassungsnormen erst kompliziert gewonnen werden müssen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 27.09.2023 von Takis Mehmet Ali SPD
Antwort 06.09.2023 von Stephan Seiter FDP
Der Koalitionsvertrag setzt die Leitplanken für die Arbeit der Koalition. Dazu stehe ich.
Antwort 29.08.2023 von Wolfgang Kubicki FDP
Ich bin jedoch nicht der Auffassung, dass ein - wie auch immer ausgestaltetes - Werbeverbot für Süßigkeiten den gewünschten Effekt zeitigen wird, diesem Problem Herr zu werden
Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Klar ist: Scheidungskinder sollen nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der überhaupt nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt.
Antwort 27.09.2023 von Rolf Mützenich SPD
Eine Reform ist fest im Koalitionsvertrag vereinbart und wir werden uns dabei vom Grundsatz des Kindeswohls leiten lassen
Antwort 03.08.2023 von Marco Buschmann FDP
Wir vereinfachen die Möglichkeit der Namensänderung für Kinder bei Scheidung und auch bei der "Rückbenennung"