Die Politik ist daher gefordert, den Fokus verstärkt auf die Clankriminalität zu legen. Polizei und Justiz benötigen für die Bewältigung dieser Aufgabe nicht nur politischen Rückhalt, sondern die passenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie eine adäquate Ausstattung, um eine Überlegenheit des Rechtsstaates zu schaffen.
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Die Bekämpfung der Clankriminalität ist uns ein großes Anliegen und eine der zentralen Aufgaben der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern
Bundesministerin Faeser hat darüber hinaus vor einigen Wochen eine deutlich härtere Gangart gegen Clan-Kriminalität angekündigt. Dazu wurde bereits das Bundeskriminalamt gestärkt und dies wird auch weiter geschehen.
Bei der Bekämpfung der Clankriminalität und zur Verhinderung der Herausbildung neuer krimineller Clanstrukturen verfolgen die Behörden bereits einen Null-Toleranz-Ansatz.
Dass Nordrhein-Westfalen ein grundsätzlich sicheres Land ist, liegt auch an der guten Arbeit der Polizei.
Die Norm des unerlaubten Entfernens vom Unfallort in § 142 StGB findet sich dem Grunde nach bereits seit mehr als 100 Jahren im Strafgesetzbuch.