Antwort 15.04.2026 von Tilman Kuban CDU
Gerne verweise ich auf meine Antwort vom 8. Juli 2025 hier bei Abgeordnetenwatch.
Gerne verweise ich auf meine Antwort vom 8. Juli 2025 hier bei Abgeordnetenwatch.
Der Gesetzentwurf ist schon von den federführenden Ministerien auf den Weg gebracht worden. Insofern dürfte das weitere Verfahren nun zügig voranschreiten.
Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des beamtenrechtlichen Streikverbots ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte grundsätzlich geklärt
Der von Ihnen aufgegriffene weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der amtsangemessenen Alimentation gibt selbstverständlich nur den Rahmen vor, zur Argumentation im Übrigen darf ich auf meine Antwort vom 24.03.2026 verweisen.