Aus dieser Abwägung heraus habe ich gegen das Schwangerschaftskonfliktgesetz gestimmt.
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Die AfD ist gegen Abtreibungen und für den Schutz des ungeborenen Lebens. Einzige mögliche Ausnahme als letzte Option ist die lebensbedrohende Gesundheit der werdenden Mutter.
Es liegt in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten, Schwangerschaftsabbrüche zu regeln.
Aufgrund des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die EU, abgesehen von Mindestrichtlinien zum Arbeitsschutz und zum gesundheitlichen Verbraucherschutz, bis heute leider keine Kompetenz für die Rechtsetzung im Gesundheitswesen.
Wir Freie Demokraten fordern, dass das Recht auf die gesundheitliche Versorgung mit einem sicheren Schwangerschaftsabbruch in Europa gewährleistet werden muss.
Die Europäische Union hat in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Rechte von Frauen zu stärken und den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen zu fördern.