Antwort 09.08.2022 von Wolfgang Jörg SPD
Laut Paul-Ehlich-Institut entspricht die Zahl aber gerade einmal 0,02 Prozent. Ein weiterer Aspekt ist, dass Ärzte scheinbar noch nicht alle Verdachtsfälle melden.
Laut Paul-Ehlich-Institut entspricht die Zahl aber gerade einmal 0,02 Prozent. Ein weiterer Aspekt ist, dass Ärzte scheinbar noch nicht alle Verdachtsfälle melden.
in der jetzigen Form: ja
Staatliche Vorgaben für Zugangsbeschränkungen nach dem 2-G- oder 3-G-Prinzip sieht unser Schutzkonzept nicht vor.
Ich werde das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv kritisch begleiten und auf Änderungen am Gesetzentwurf hinwirken.