(...) Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hat sich jedoch gezeigt, dass insbesondere Krankenkassen, die der Aufsicht von Ländern unterstehen bisher keine oder nur sehr geringfügige Rückstellungen zur Absicherung von Versorgungsansprüchen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebildet haben. Würde die Insolvenzordnung auf diese Krankenkassen ab dem 1. Januar 2009 Anwendung finden, müssten sie diese Verpflichtungen in ihrer Bilanz ausweisen. (...)
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(...) Die Gesundheitsreform (das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung) beinhaltet viele Verbesserungen für die Versicherten und damit auch für die chronisch Kranken. (...) Deshalb ist vorgesehen, dass die reduzierte Belastungsgrenze von einem Prozent für chronisch Kranke nicht greifen soll, wenn die Patientin oder der Patient entsprechende Vorsorgeuntersuchungen nicht in Anspruch genommen hat. (...)
(...) Zum jetzigen Zeitpunkt muss leider festgestellt werden, dass die Umsetzung des politischen Willens für mehr Nichtraucherschutz nicht so einfach ist, wie von vielen gewünscht. So legen die Fachministerien des Inneren und der Justiz geltendes deutsches Recht in der Weise aus, dass der Bundesgesetzgeber generelle Rauchverbote schwerlich aussprechen kann. (...)
Sehr geehrter Herr Kuhlmann,
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre Frage.
Liebe Frau Zech,
Warum schicken Sie uns Ihr Mail mit der Frage zur Gesundheitsreform nicht einfach noch einmal? Unsere Mailadresse lautet: uta.zapf@bundestag.de .