Antwort 31.10.2023 von Bärbel Bas SPD
Das von Ihnen genannte Konzept der Ersatzstimme gehört zu den vielen Überlegungen, die im Vorfeld der Wahlrechtsreform durch die Wahlrechtskommission des Deutschen Bundestages diskutiert und geprüft wurden.
Das von Ihnen genannte Konzept der Ersatzstimme gehört zu den vielen Überlegungen, die im Vorfeld der Wahlrechtsreform durch die Wahlrechtskommission des Deutschen Bundestages diskutiert und geprüft wurden.

Die Grundrechte werden und bleiben von Frau Faeser geschützt.

Wie ich auch im Kandidatinnencheck formuliert habe, wollen wir als Grüne und will ich das Wahlalter auf Kommunal- und Landesebene auf 16 Jahre absenken.
Das Problem ist aus meiner Sicht die Sperrklausel und andere ausschließende Wahlgesetze