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§11b des Tierschutzgesetzes untersagt die Zucht von Tieren mit Merkmalen, die zu Schmerzen und Schäden führen.
Ziel ist es, die Tiere von Qualzuchtmerkmalen, die ihnen Schmerzen oder Leiden zufügen, zu befreien. Zu Qualzucht gehören alle durch die Zucht geförderten oder geduldeten Merkmalsausprägungen, die zu Minderleistung bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.
Einen echten Paradigmenwechsel haben wir mit der Änderung des Hochschulgesetzes im März 2024 geschafft. Dies garantiert nun ein Recht auf ein tierversuchsfreies Studium.
Sie haben diese und ähnliche Fragen ebenfalls meinem Kollegen Benjamin Raschke gestellt. Für die Beantwortung Ihrer Frage möchte ich deshalb auf seine ausführlichen Antworten dazu verweisen.