Antwort 03.09.2006 von Karl-Heinz Klinger Einzelbewerbung
Sehr geehrte Frau Voß,
für Ihre Frage bedanke ich mich herzlich, habe allerdings etwas Probleme mit dieser Kürzelsprache die sich immer mehr in den Sprachgebrauch einschleicht.
GVO? = Gerichtsvollzieherordnung, GVO des Kfz-Handwerks?