(...) Den grundsätzlichen Bedarf zur Überarbeitung der bestehenden Gesetzgebung kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Die Kommission begründet ihre Revisionsentscheidung damit, dass die bestehende Richtlinie von 2001 stammt und seitdem zum einen viele neue Produkte auf den Markt gekommen und zum anderen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen worden sind, die in die EU-Gesetzgebung einfließen müssen. (...)
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(...) Da auch Ihre Frage keine genauen Rückschlüsse auf Ihr eigentliches Kernanliegen zulässt, muss ich Ihre Frage allgemein beantworten. Der Koalitionsvertrag ist die gemeinsame, inhaltliche Grundlage der Koalition aus FDP und CDU/CSU, allerdings beschreibt er vor allem die aus Sicht der Koalitionsparteien notwendigen Vorhaben, er stellt aber keine bindende Verpflichtung dar, diese jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt umzusetzen, da die Tagespolitik oftmals eigene Prioritäten setzt, auf die eine Bundesregierung regieren muss. (...)
(...) Es geht stattdessen um die Frage der Leistungserbringung. Kommunen, die Ihre Wasserversorgung vollständig in eigener Hand abwickeln, werden dies auch künftig selbst tun können. Allein solche Kommunen, die ihre Wasserversorgung durch private Dienstleister erbringen lassen, deren Wasserversorgung also bereits privatisiert wurde, sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie betroffen. (...)
(...) ich halte die Privatisierung der Daseinsvorsorge für einen grundsätzlich falschen Weg. Daher bin ich auch gegen eine Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung. (...)
(...) Der im Binnenmarktausschuss jetzt beschlossene Vorschlag führt nach intensiven Verhandlungen der CDU/CSU-Abgeordneten an vielen Stellen erhebliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission ein: So ist es gelungen, die Rettungsdienste aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen. Auch sind zugunsten der deutschen Kommunen wichtige Verbesserungen erreicht worden. (...)