Frage an Peter Liese bezüglich Verbraucherschutz

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Peter Liese
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Frage von Thomas Frank H. •

Frage an Peter Liese von Thomas Frank H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Liese,

der derzeitige Vorschlag zur Richtlinie 2012/0366 "zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen" sieht vor jegliche nikotinhaltigen Tabakerzeugnisse zu verbieten, die eine Nikotinkonzentration haben, die größer oder Vergleichbar zum niedrigstdosierten Rauchentwöhnungsprodukt auf dem markt sind, und damit offensichtlich für Raucher nicht im Mindestmaß eine Suchtbefriedigung bedeuten können.
Die E-Zigarette, als ein Produkt, welches derzeit eine ernstzunehmende Konkurrenz für die Tabakzigarette auf dem Markt darstellt ist allerdings in keiner Weise in der Kritik, aufgrund ihrer vergleichbaren Nikotinkonzentration zu Tabakprodukten, sondern weil keine klaren Richtlinien bezüglich der Inhaltsstoffe bestehen. Dieses Konkurrenzprodukt zur Zigarette verleitet viele Raucher dazu, den Tabakkonsum einzustellen, und teilweise ihren Nikotinkonsum zu reduzieren oder ganz einzustellen, ohne einen initialen Willen zum Aufhören vorauszusetzen, während die Tabakzigarette jährlich Tausende zur Nikotinsucht hinführt.

Wie ist es mit dem Gesundheits- und Verbraucherschutz vereinbar, dass eine Richtlinie zur Tabakkontrolle Tabakprodukten, denen trotz Einschränkungen noch immer Suchtfördernde Mittel zugesetzt werden, die Vermarktung erlauben soll. Nikotinprodukte, die für Raucher uninteressante Nikotinkonzentrationen aufweisen, und für Nichtraucher durch den geringen Nikotingehalt weniger abstoßend wirken, ohne eine Reglementierung bezüglich der Inhaltsstoffe zulassen soll, aber Nikotinprodukte, die Marktüblich lediglich Nikotin vergleichbar zu Tabakprodukten und als die Lebensmittelinhalt zugelassenen Inhaltsstoffe
Propylenglycol (E1520),
Glycerin (E 422),
Wasser
und Aromen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2232/96
enthalten nicht auf diese Inhalte reglementieren, sondern verbieten soll?

Mit freundlichem Gruß
T.F.Hanisch

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Sehr geehrter Herr Hanisch,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 24. Januar 2013.

Bei der von Ihnen angesprochenen Thematik handelt es sich zunächst erst einmal um einen Richtlinienvorschlag, den die Europäische Kommission im Dezember vergangenen Jahres vorgeschlagen hat. Das Europäische Parlament beginnt die Beratungen darüber in den kommenden Wochen und ist gemeinsame mit dem Rat gleichberechtigter Mitgesetzgeber. Ganz allgemein ist festzuhalten, dass sich die EVP-Fraktion, und auch ich persönlich, zu der vorgeschlagenen Richtlinie durch die Europäische Kommission noch keine abschließende Meinung gebildet habe, da die parlamentarischen Beratungen noch nicht begonnen haben. Das Europäische Parlament wird in Form des federführenden Gesundheitsausschusses im kommenden Februar eine große, öffentliche Expertenanhörung durchführen, bei der auch das Thema "E-Zigarette" zur Sprache kommen wird und sowohl Für als auch Wider dieser Regelungsvorschläge diskutiert wird. Grundsätzlich halte ich die von Ihnen und zahlreichen anderen Bürgern vorgetragenen Argumente zum Thema "E-Zigarette" zunächst für nachvollziehbar und unterstütze daher eine kritische Prüfung der entsprechenden Vorschläge der Europäischen Kommission.

Den grundsätzlichen Bedarf zur Überarbeitung der bestehenden Gesetzgebung kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Die Kommission begründet ihre Revisionsentscheidung damit, dass die bestehende Richtlinie von 2001 stammt und seitdem zum einen viele neue Produkte auf den Markt gekommen und zum anderen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen worden sind, die in die EU-Gesetzgebung einfließen müssen. Darüber hinaus sind die EU-Staaten als Unterzeichner der EU-Rahmenkonvention zur Kontrolle von Tabakprodukten gesetzlich verpflichtet, entsprechende Regelungen zu implementieren.

Die überarbeitete Richtlinie soll einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt (etwa durch einheitliche Kennzeichnungspflichten) in Kombination mit einem hohen Niveau an Gesundheitsschutz garantieren. Dabei soll es vor allem um den Schutz junger Menschen gehen, was ich unterstütze, da 70 Prozent der Raucher mit weniger als 18 Jahren anfangen. Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Peter Liese

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