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(...) Ich begrüße jedoch die Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 3.2.2015 – 14 UF 135/14), wonach einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten bei einem Untersuchungstermin bzw. einem Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- und Beteiligungsrecht bzw. alternativ eine Tonaufzeichnung zu gestatten ist. (...)
(...) Ihre beschriebene Problematik gilt also in diesen Fällen glücklicherweise nicht mehr. Es kommt zu keinem Wettbewerbsnachteil. (...)
(...) Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. (...)