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Der Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sog. "EU-Massenzustromrichtlinie", die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Der brutale russische Angriffskrieg setzt sich nicht nur unvermindert, sondern mit gesteigerter Brutalität seitens des Putin-Regimes fort.
Jedenfalls halte ich es für falsch, solche grundlegenden politischen Entscheidungen öffentlich zu diskutieren und der russischen Seite sensible Informationen frei Haus zu liefern. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und notwendig, mit sensiblen Informationen vertraulich umzugehen. Das liegt im nationalen Interesse.