Unabhängig von der Frage der Legalisierung wäre eine entsprechende Einstufung durchaus ein Aspekt der im Umgang mit medizinischem Cannabis eine Rolle spielen kann.
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Es ist allerdings zu unterscheiden zwischen Cannabis als Medizin und zu Genusszwecken.
In einem ersten Schritt werden wir Cannabis endlich entkriminalisieren sowie den Anbau & die Abgabe in speziellen Cannabis-Vereinen (sog. Cannabis Social Clubs) ermöglichen.
Wir arbeiten an einer Anpassung der Grenzwerte. Das Verkehrsrecht wird nicht auf Umwegen den dann legalen Konsum konterkarieren.
Wir haben uns im Rahmen des Koalitionsvertrages der Ampel-Parteien darauf verständigt, dass wir die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften einführen wollen. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet.
Bayern setzt in puncto Tabak- und Alkoholkonsum vorrangig auf umfassende Prävention, etablierte gesetzliche Regulierungsmaßnahmen sowie passgenaue Informations- und Aufklärungsangebote anstatt auf Verbote und Zugangsbeschränkungen.