Antwort 27.12.2025 von Nina Warken CDU
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.
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Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.
Socialclubs unterliegt einem Bundesgesetz, das eine Erlaubnispflicht vorsieht. 3 Monate nach Vorliegen der notwendigen Angaben wird über den Antrag entschieden.
Die baurechtlichen Hürden, die Bayern vorschiebt, wurden vom Bundesbauministerium kritisiert. Eine Gruppe erarbeitet dort aktuell einheitliche Empfehlungen.