(...) Unser Ziel ist es, einen besseren individuellen Schutz insbesondere von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können, sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen. Nach Angaben des Robert Koch-Institutes verhindert die zweifache MMR-Impfung bei 93-99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei diesen erfolgreich Geimpften in der Regel zu lebenslanger Immunität. (...)
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(...) Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität. (...)
(...) Am 23. Oktober 2019 bestätigten die Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Gesetzes zur Einführung einer Masernimpfpflicht die Verfassungskonformität. Das Gesetz ist verhältnismäßig und diese Verhältnismäßigkeit rechtfertige den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. (...)
(...) die von Ihnen genannten Ausführungen des wissenschaftlichen Dienstes beziehen sich auf die Einführung einer generellen Impfpflicht. Diese ist getrennt von einer Masernimpfpflicht zu betrachten. (...)
(...) " Impfungen zur bevölkerungsmedizinischen Prävention dienen nicht allein dem Schutz des Geimpften, sondern schützen auch vor einer Weitergabe von Erkrankungen an andere Menschen (...)Unter Berücksichtigung der dem Gesetzgeber zuzubilligenden Einschätzungsprärogative dürfte mit einer generellen Impfpflicht daher ein legitimes Ziel verfolgt werden." (...)

(...) Persönlich möchte ich für die Impfung werben. Sie schützt Menschen, und sie schützt auch diejenigen, die wegen einer Unverträglichkeit nicht geimpft werden können. (...)