(...) Für eine auf einzelne Krankheiten bezogene Impfpflicht stellt der Wissenschaftliche Dienst in seiner Ausarbeitung hingegen fest, dass sich Fragen zur Angemessenheit einer Maßnahme nicht pauschal beantworten lassen. Hier muss abgewogen werden, ob der „[…] Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der zu impfenden Menschen unter Inkaufnahme möglicher Impfschäden zugunsten des Schutzes von Gesundheit und des Lebens anderer Menschen angemessen erscheint“ (S.5). (...)
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(...) Wir können Ihnen dennoch kurz mitteilen, dass auch Frau Zeulner die Impfpflicht sehr kritisch sieht und dies auch bereits innerhalb der Fraktion und auch gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt hat. Sie ist keine Impfgegnerin an sich, sieht aber in dem Zwang - auch aus verfassungsrechtlichen Gründen - nicht das richtige Mittel. Gerade auch der von Ihnen zitierte Absatz aus dem Gutachten bezieht sich auf diese Bedenken. (...)
(...) Mit unseren bisherigen Bemühungen zur Steigerung der Impfbereitschaft haben wir Masern nicht eliminieren können. Nach wie vor gibt es zum Teil erhebliche Impflücken und es kommt zu schwerwiegenden Masernausbrüchen. (...)
(...) Die Frage nach einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung kann ich Ihnen nicht abschließend beantworten. (...)
(...) Und hier dürfte sich auch eine andere Abwägung der unterschiedlichen Grundgesetzregelungen ergeben (ganz abgesehen davon, dass ich es sowieso für recht problematisch halte Sterblichkeit aufzurechnen, auch wenige Todesfälle die verhindert werden können sind jede Anstrengung wert). Das Gesetz wird jetzt in den Budnestag eingebracht und es ist auch bereits eine öffentliche Anhörung terminiert. Hier werden ganz sicher auch Ihre Bedenken eine Rolle spielen. (...)