Das Bundesjustizministerium hat in der vergangenen Woche seine Eckpunkte für eine Reform des Abstammungsrechts vorgestellt. Mehr Infos und die Eckpunkte finden Sie unter folgenden Link:
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Die im Gesetz vorgesehene Wartezeit ist leider einer der Punkte, welche wir in der politischen Verhandlung über das Selbstbestimmungsgesetz als Kompromiss eingehen mussten
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass Minderjährige ab 14 Jahre die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen.
Minderjährige und Menschen mit Betreuungsbedarf werden wir auch berücksichtigen.
Eine isolierte Änderung des Vornamens - ohne Änderung des Geschlechtseintrags - soll nach den Vorschriften des SBGG nicht möglich sein.
Neu wurde im Gesetz im Vergleich zum Entwurf eingeführt, dass es die Möglichkeit geben wird für intergeschlechtliche Personen, die im Geburtseintrag mit der Geschlechtsangabe „divers“ oder ohne Geschlechtsangabe eingetragen sind, einen Pass mit der Angabe „männlich“ oder „weiblich“ erhalten zu können, sofern sie eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung vorlegen oder deren Vorlage unter Bedingungen entbehrlich ist.