Ja. Ich halte die grundgesetzlichen Voraussetzungen für erfüllt. Die Entscheidung darüber ist keine politische, sondern eine rechtliche durch das Bundesverfassungsgericht.
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Die CSU im Bundestag hat sich geschlossen dazu entschieden, dem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nicht beizutreten, da wir den Versuch eines Parteiverbots zum jetzigen Zeitpunkt für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv einschätzen.
Ich gehöre zusammen mit den Abgeordneten Marco Wanderwitz, Dr. Till Steffen, Martina Renner und Stefan Seidler zu den Hauptinitiator*innen eines Antrags auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes
Wir wollen einen Kurswechsel in der Migrationspolitik – und haben unsere eigenen Vorschläge für mehr Ordnung und Kontrolle eingebracht.

Sehr geehrte Frau A.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage vom 31.01.2025.