Antwort 02.12.2021 von Marion Gentges CDU
Der Staat ist verpflichtet, seiner Schutzpflicht für Leib und Leben nach Artikel 2 Absatz 2 GG nachzukommen und dabei einer Überlastung der Krankenhäuser entgegenzuwirken.
Der Staat ist verpflichtet, seiner Schutzpflicht für Leib und Leben nach Artikel 2 Absatz 2 GG nachzukommen und dabei einer Überlastung der Krankenhäuser entgegenzuwirken.
Auf der anderen Seite haben die vielen jungen Menschen in unserem Land auch den berechtigten Anspruch auf eine Bildung,
ch freue mich, dass es uns erstmal gelungen ist, die Neustarthilfe plus bis März 2022 zu verlängern.