Antwort 10.06.2024 von Parsa Marvi SPD
Das in der Praxis bereits vielfach praktizierte Wechselmodell, wonach beide Eltern die Kinder abwechselnd betreuen, soll in den Mittelpunkt gestellt und gesetzlich geregelt werden.
Das in der Praxis bereits vielfach praktizierte Wechselmodell, wonach beide Eltern die Kinder abwechselnd betreuen, soll in den Mittelpunkt gestellt und gesetzlich geregelt werden.
Das Wechselmodell, bei dem das Kind hälftig von beiden Elternteilen betreut wird, kann eine gute Lösung sein, sofern beide Eltern kooperationsfähig sind.
Im Zuge des neuen Namensrechts wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe künftig eine Möglichkeit der Namensänderung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.
Gleichzeitig sollten auch alle anderen Familienmodelle gefördert werden, ganz unabhängig davon, ob es sich um Alleinerziehende, Patchwork-Konstellationen oder gleichgeschlechtliche Paare handelt.