meine Freundin und ich erwarten Mitte Oktober 2024 ein Kind. Ist bis dahin noch mit der Umsetzung des Gesetzes zu rechnen?

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Tanja Meyer
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Frage von Marco H. •

meine Freundin und ich erwarten Mitte Oktober 2024 ein Kind. Ist bis dahin noch mit der Umsetzung des Gesetzes zu rechnen?

Sehr geehrte Frau Meyer,
meine Freundin und ich erwarten Mitte Oktober 2024 ein Kind. Ist bis dahin noch mit der Umsetzung des Gesetzes zu rechnen? Falls nicht wäre es möglich betrieblichen Urlaub von 10 Tagen im Nachgang zurück erstatten zu lassen?
Viele Grüße
Marco H.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H..

Ihnen allen erstmal alles Gute für die Geburt und die besten Wünsche!

Die Umsetzung der Familienstartzeit wird auf Bundesebene geregelt. Von den Verantwortlichen in der Bundestagsfraktion der Grünen habe ich erfahren, dass der Referentenentwurf (also der Entwurf, der von der Regierung beschlossen werden muss) seitens des Bundesfamilienministeriums schon seit März 2023 vorliegt. Das zuständige Ministerium hat seine Arbeit also erledigt.

Dennoch ist auch im zuständigen Ministerium momentan nicht abschätzbar, wann die anderen beteiligten Ministerien, den Entwurf zur Beratung im Kabinett freigeben. Somit gibt es auch keinen konkreten Zeitpunkt, wann mit einer Beschlussfassung zu rechnen ist. Die Verzögerung ist nach unserer Einschätzung so zu deuten, dass es bei den anderen Regierungsparteien Vorbehalte oder zumindest weiteren Klärungsbedarf gibt. Das ist aus unserer Sicht zwar ärgerlich, jedoch kein ungewöhnlicher politischer Vorgang. Selbstverständlich nutzt unsere Fraktion in Berlin ihren Einfluss, um eine Entscheidung möglichst schnell herbeizuführen.

Für uns ist die Familienstartzeit ist ein wichtiger Baustein, um direkt nach der Geburt die Weichen für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu stellen. Deshalb setzt sich die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen für den Start der Familienstartzeit ein. Wir hoffen - wie Sie - auf eine baldige Beschlussfassung!

Ob es eine Möglichkeit der "Gutschrift" des Urlaubs in eine Familienstartzeit nach der Geburt gibt, kann ich nicht beurteilen. Wenden Sie sich dazu gerne auch nochmal direkt an den Bund.

Ich bedauere, Ihnen heute keine konkretere Auskunft geben zu können und verbleibe 

mit besten Wünschen 

Tanja Meyer

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