Die Verhandlungen konnten noch nicht beendet werden.
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Wir sind noch wortwörtlich mitten in den Beratungen, um letzte Punkte zu klären.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird im Januar 2024 in die letzte Lesung gehen und soll nach jetziger Planung ab April 2024 gelten.
Der Umgang mit den Fällen, in denen wie bei Ihnen bereits eine Einbürgerungszusicherung vorliegt, ist nicht im Gesetz geregelt.
Wie bereits geschrieben, ehemalige deutsche Staatsangehörige können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, wiedereingebürgert werden und mit der neuen Regelung dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten besitzen.
Die Stellungnahme des Bundesrates liegt wie immer vor und ist Teil der Beratungen. Da wir derzeit mitten in den Beratungen sind, kann ich Ihnen aber noch keine weiteren Auskünfte geben, da bitte ich um Verständnis.